Ratgeber für DE, AT und CH

Preisaushang in der Gastronomie – was ist Pflicht?

Darf deine Speisekarte nur per QR-Code kommen? Und welche Preise müssen an der Tür hängen? Hier steht, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt. Kurz und in einfachen Worten, für Cafés, Bäckereien, Imbisse und kleine Restaurants.

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Stand: Oktober 2026 · keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Ist eine QR-Speisekarte erlaubt?

Ja, als Extra. Kein Gesetz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verbietet ein QR-Menü. Ob es allein reicht, regelt aber keines davon.

Die Gesetze beschreiben eine Preisliste, die du aushängst, auf die Tische legst oder dem Gast zeigst. Eine Karte am Handy erwähnen sie nicht. Ob ein QR-Code allein reicht, ist deshalb nicht geklärt.

Die sichere Lösung: Biete dein QR-Menü an und halte zusätzlich eine gedruckte Preisliste bereit.

Dazu kommt die Tür. In Deutschland hängt neben dem Eingang eine kurze Preisliste. In Österreich gilt das, wenn du regelmäßig warme Speisen anbietest. In der Schweiz musst du draußen nichts aushängen.

Die sichere Lösung

  • QR-Menü am Tisch – als Extra
  • Gedruckte Preisliste drinnen: am Tisch, an der Wand oder zum Zeigen
  • Kurze Preisliste an der Tür (Deutschland; Österreich mit warmen Speisen)
  • Alle Preise inklusive Bedienung und Zuschlägen

Draußen

Speisekarte draußen aushängen: Wann musst du?

Gäste sollen die Preise sehen, bevor sie hereinkommen. Was an die Tür muss, ist in jedem Land anders.

DEDeutschland: kurze Liste am Eingang

Neben dem Eingang hängt eine Preisliste mit deinen wichtigsten Speisen und Getränken. Die ganze Karte muss es nicht sein. Die Liste muss angebracht sein, also wirklich hängen (§ 13 PAngV).

ATÖsterreich: bei warmen Speisen

Bietest du regelmäßig warme Speisen an, hängt neben oder nahe der Eingangstür eine Preisliste deiner Speisen. Sie muss von draußen lesbar sein. Getränke musst du draußen nicht zeigen (§ 6 PrAG).

CHSchweiz: keine Pflicht

Draußen musst du keine Preise zeigen. Das sagt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinen Antworten zur Preisbekanntgabeverordnung.

TippFür die Tür reicht eine Seite mit deinen wichtigsten Speisen und Getränken. Ändert sich ein Preis, ändere ihn auch dort.

Drinnen

Drinnen: Preisliste am Tisch, an der Wand oder zum Zeigen

Im Lokal soll jeder Gast die Preise kennen, bevor er bestellt. Wie du das löst, kannst du meist wählen.

DEDeutschland: drei Wege

Eine Preisliste für Speisen und Getränke: gut lesbar aushängen, auf die Tische legen oder jedem Gast vor der Bestellung zeigen – und auf Wunsch beim Bezahlen noch einmal. Speisen und Getränke zur Selbstbedienung brauchen Preisschilder oder stattdessen die Preisliste (§ 13 PAngV).

ATÖsterreich: Karte vor der Bestellung

Du hast genug Preislisten für Speisen und Getränke bereit und zeigst sie jedem Gast vor der Bestellung, auf Wunsch auch beim Bezahlen. Kleinere Betriebe dürfen die Preise stattdessen gut sichtbar im Gastraum aushängen. Was „kleiner“ heißt, sagt das Gesetz nicht. Bei Selbstbedienung bekommt alles zum Nehmen ein Preisschild (§ 6 PrAG).

CHSchweiz: aufliegen oder bringen

Genug Preislisten liegen auf, oder der Gast bekommt sie, ohne zu fragen. Bei einem kleinen Angebot reicht ein Aushang im Raum. Die Listen sind leicht zugänglich und gut lesbar (Art. 11 PBV).

Und der QR-Code?

Keines der drei Gesetze erwähnt digitale Karten. Sie sprechen von Listen, die hängen, aufliegen oder gezeigt werden. Ob ein QR-Code allein reicht, ist offen. Sicher bist du mit einer gedruckten Liste, die du jedem Gast zeigen kannst – in der Schweiz am besten so, dass er nicht danach fragen muss.

Preise

Preisauszeichnung in der Gastronomie: Was im Preis steckt

Der Preis auf der Karte ist der Preis, den dein Gast zahlt. Bedienung und Zuschläge rechnest du nicht extra dazu.

DEDeutschland: Endpreis, Pfand extra

Preise enthalten das Bedienungsgeld und alle Zuschläge (§ 13 PAngV). Die Menge gehört dazu, wo das üblich ist – bei Getränken in der Praxis 0,3 l oder 0,5 l (§ 3 PAngV). Pfand, etwa für Flaschen zum Mitnehmen, nennst du extra und rechnest es nicht in den Preis ein (§ 7 PAngV).

ATÖsterreich: Bruttopreise

Preise sind Bruttopreise: mit Umsatzsteuer und allen sonstigen Abgaben und Zuschlägen (§ 9 PrAG).

CHSchweiz: Franken, Menge, Trinkgeld

Preise in Franken, mit Service, Steuern und allen Zuschlägen, die der Gast zahlen muss (Art. 10 PBV). Bei Getränken steht die Menge dabei, zum Beispiel 3 dl oder 5 dl – außer bei heißen Getränken, Cocktails und Getränken, die mit Wasser oder Eis gemischt werden (Art. 11 PBV). Trinkgeld ist im Preis drin oder steht als Betrag da. Nur „Trinkgeld nicht inbegriffen“ ohne Zahl ist nicht erlaubt (Art. 12 PBV).

TippSchreib die Menge bei Getränken überall dazu, zum Beispiel „Cola 0,33 l“. Dann passt es in allen drei Ländern.

Strafen & Allergene

Was passiert, wenn etwas fehlt? Und die Allergene?

Die Höchststrafen sind hoch. Und für Allergene gibt es eigene Regeln.

DEDeutschland

Bußgeld bis 25.000 Euro (§ 20 PAngV, § 3 WiStrG). Fehlt nur die Liste am Eingang, gibt es dafür seit 2022 kein Bußgeld mehr – Pflicht bleibt sie trotzdem. Allergene: auf der Karte, auf einem Schild oder elektronisch mit Hinweis im Lokal; mündlich nur, wenn sie aufgeschrieben sind und ein Hinweis darauf hängt (§ 4 LMIDV).

ATÖsterreich

Geldstrafe bis 2.500 Euro, in bestimmten Fällen bis 10.000 Euro, bei Wiederholung mehr. Seit 1. Juli 2026 fordert dich die Behörde zuerst schriftlich auf, den Fehler zu beheben (§ 15 PrAG). Allergene: schriftlich, oder mündlich mit gut sichtbarem Hinweis und schriftlicher Dokumentation (Allergeninformationsverordnung).

CHSchweiz

Busse bis 20.000 Franken (Art. 24 UWG), kontrolliert wird von den Kantonen. Allergene: auch mündlich, mit sichtbarem schriftlichem Hinweis und den Infos schriftlich im Team (Art. 5 LIV). Die Herkunft von Fleisch und Fisch steht schriftlich da, zum Beispiel auf der Karte.

Allergene sind ein eigenes Thema.

Wie du Allergene auf deiner Karte angibst, ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln.

Allergene auf der Speisekarte

Checkliste

Checkliste für ein kleines Café

Geh die Punkte einmal durch. Was nur für ein Land gilt, steht dabei.

  • Gedruckte Preisliste mit allen Speisen und Getränken: am Tisch, an der Wand oder zum Zeigen.
  • QR-Menü am Tisch als Extra, mit denselben Preisen.
  • Deutschland: kurze Liste mit deinen wichtigsten Speisen und Getränken neben dem Eingang.
  • Österreich: Bietest du regelmäßig warme Speisen an, hängt eine Preisliste deiner Speisen an der Tür, von draußen lesbar.
  • Alle Preise inklusive Bedienung und Zuschlägen.
  • Getränke mit Menge, zum Beispiel „Cola 0,33 l“ (Schweiz: Pflicht, etwa 3 dl).
  • Deutschland: Pfand extra angeben, nicht im Preis.
  • Schweiz: Trinkgeld im Preis – oder den Betrag dazuschreiben.
  • Allergene: Infos schriftlich festhalten und Gästen zeigen, wie sie sie bekommen.
  • Preis geändert? Liste an der Tür, Karte am Tisch und QR-Menü gleich mitändern.

Mit momoscreen

Eine Preisliste für QR-Menü, Papier und Bildschirm

In momoscreen trägst du Gerichte und Preise einmal ein. Daraus werden dein QR-Menü, deine Speisekarte zum Drucken und deine Bildschirme im Laden.

  • Speisekarte zum Drucken: eine A4-Karte aus denselben Gerichten, als PDF oder direkt gedruckt. Auf Wunsch mit dem QR-Code deines QR-Menüs.
  • Preis geändert? Einmal in momoscreen ändern. QR-Menü und Bildschirme sind automatisch aktuell. Deine Karte zum Drucken öffnest du und druckst sie neu – sie hat schon den neuen Preis.
  • Getränkemengen schreibst du in den Namen oder die Beschreibung, zum Beispiel „Cola 0,33 l“.
  • Einen Satz wie „Alle Preise inkl. Bedienung“ trägst du bei „Text unten auf jeder Seite“ ein. Er steht dann auf jedem Blatt.

Auch für die Tür

Die gedruckte Karte kann an die Tür. Leg dir dafür eine eigene Karte an, nur mit deinen wichtigsten Speisen und Getränken.

Mehr zur Speisekarte zum Drucken

Und drinnen auf dem Fernseher

Zeig deine Karte auf dem Fernseher im Laden – mit denselben Preisen wie im QR-Menü.

Mehr zur Speisekarte auf dem Bildschirm

Quellen

Gesetze und offizielle Quellen

Hier kannst du alles selbst nachlesen. Die Links führen zu den Gesetzestexten und Behörden.

Fragen

Kurz beantwortet

Das fragen sich viele, bevor sie ihre Karte aufhängen oder aufs Handy bringen.

Ist eine Speisekarte nur per QR-Code erlaubt?

Das ist nicht geklärt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz verbietet kein Gesetz ein QR-Menü. Alle drei beschreiben aber eine Preisliste, die hängt, aufliegt oder dem Gast gezeigt wird. Sicher ist: QR-Menü plus eine gedruckte Liste, die du jedem Gast zeigen kannst.

Muss die Speisekarte draußen hängen?

In Deutschland ja, zumindest eine kurze Liste mit deinen wichtigsten Speisen und Getränken neben dem Eingang. In Österreich, wenn du regelmäßig warme Speisen anbietest: eine Preisliste deiner Speisen, von draußen lesbar. In der Schweiz musst du draußen nichts aushängen.

Muss bei Getränken die Menge dabeistehen?

In der Schweiz ja, zum Beispiel 3 dl oder 5 dl. Ausnahmen sind heiße Getränke, Cocktails und Getränke, die mit Wasser oder Eis gemischt werden. In Deutschland gehört die Menge dazu, wo das üblich ist – bei Getränken ist das in der Praxis so, etwa 0,3 l oder 0,5 l. Am einfachsten schreibst du sie überall dazu.

Gilt das auch für Imbiss oder Bäckerei mit Café?

Dieser Ratgeber ist für Betriebe, in denen Gäste essen und trinken, also auch für Imbiss oder Café in der Bäckerei. Für Speisen und Getränke zur Selbstbedienung gilt: In Deutschland Preisschilder oder die Preisliste, in Österreich Preisschilder. Ob du in Österreich eine Liste an die Tür hängst, hängt davon ab, ob du regelmäßig warme Speisen anbietest. Bist du unsicher, ob die Regeln für deinen Laden gelten, frag deine Kammer.

Was sagt die Preisangabenverordnung für Gaststätten?

Die Preisangabenverordnung gilt in Deutschland, die Regeln für Gaststätten stehen in § 13. Du brauchst eine Preisliste für Speisen und Getränke: aushängen, auf die Tische legen oder vor der Bestellung zeigen. Dazu kommt eine kurze Liste neben dem Eingang. Alle Preise enthalten Bedienung und Zuschläge.

Darf ich Bedienung oder Trinkgeld extra berechnen?

Die Bedienung nicht: In Deutschland und der Schweiz steckt sie im Preis, in Österreich sind alle Zuschläge im Bruttopreis. Zum Trinkgeld hat die Schweiz eine eigene Regel: Es ist im Preis drin, oder du schreibst den Betrag dazu. Nur „Trinkgeld nicht inbegriffen“ ohne Zahl ist nicht erlaubt.

Kann ich meine Preisliste mit momoscreen drucken?

Ja. Unter „Speisekarte drucken“ machst du aus deinen Gerichten eine Karte in A4, auf Wunsch mit dem QR-Code deines QR-Menüs. Du lädst sie als PDF herunter oder druckst direkt. Änderst du einen Preis, öffnest du die Karte und druckst sie neu – sie nimmt immer deine aktuellen Preise.

Eine Liste. Für QR-Menü, Papier und Bildschirm.

Kostenlos anmelden, Gerichte und Preise eintragen und deine Karte drucken. Änderst du einen Preis, sind QR-Menü und Bildschirme automatisch aktuell.

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